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   BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96   

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https://dejure.org/1997,18240
BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96 (https://dejure.org/1997,18240)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 B 146.96 (https://dejure.org/1997,18240)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 B 146.96 (https://dejure.org/1997,18240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Divergenz bei Auslegung einer inzwischen vom Gesetzgeber geänderten Rechtsnorm - Besondere Bedeutung der Rechtssache bei Abweichung von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung

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  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95

    Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
    Die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 1996 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
    Die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 1996 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
    Die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 1996 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung wäre unter diesen Umständen regelmäßig ausgeschlossen, weil eine für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen nicht mehr erreicht werden kann (stRspr, vgl. nur Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
    Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revisionszulassung wegen Abweichung einen besonderen Fall der Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dar (vgl. zuletzt Beschluß vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
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